Die Warener Tafel für die Müritzregion Wer kann zu uns kommen?
Nach den Richtlinien der Tafel gelten Menschen als bedürftig, deren Einkünfte den sogenannten Regelsatz nicht überschreiten. Dazu gehören Empfänger von SGB II- (Hartz 4), Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungen und Rentenempfänger mit Anspruch auf Grundsicherung. Wo finden Sie uns?Bitte melden Sie sich an einer unserer Ausgabestellen oder in unserem Büro: Friedensstrasse 7 Was müssen Sie mitbringen ?Bitte bringen Sie Unterlagen zum Nachweis Ihrer Bedürftigkeit und Ihren Personalausweis mit. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie aus unseren jeweils vorhandenen Beständen Lebensmittel. Zur Deckung unserer Unkosten für Fahrzeuge und Mieten erbitten wir eine Spende von 2,50 Euro pro Person. |